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Wie viel darf ich bauen? Die Ausnützungsziffer

Die Ausnützungsziffer ist das Verhältnis zwischen zulässiger Geschossfläche und Parzellenfläche. Sie begrenzt konkret die Grösse Ihres Baus.

Ein Beispiel

Ziffer 0,5 auf 600 m²300 m² Geschossfläche (z. B. zwei Ebenen à 150 m²).

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Bau — die Ziffer legt das baubare Volumen fest; mit Gebäudehöhen und Grenzabständen ergibt sich die Bauhülle.

Kauf — bei gleicher Fläche können zwei Parzellen je nach Ziffer sehr unterschiedlich viel wert sein.

Achtung: die Kantone verwenden verschiedene Kennziffern (AZ, BGF, Dichte, Überbauungsziffer); teils gibt es Boni. Der genaue Wert steht im Zonenreglement.

Wie berechnet man die Ausnützungsziffer?

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist ein Verhältnis: anrechenbare Geschossfläche ÷ anrechenbare Grundstücksfläche. Umgekehrt gilt: zulässige Geschossfläche = Grundstücksfläche × AZ.

Was in die anrechenbare Fläche zählt, ist kantonal und teils kommunal geregelt: Untergeschosse, Dachräume unter einer bestimmten Höhe, Balkone und Nebenräume werden nicht überall gleich behandelt. Zwei Gemeinden mit derselben Ziffer erlauben deshalb nicht zwingend gleich viel.

Wo finde ich die Ausnützungsziffer meines Grundstücks?

Sie steht nicht im ÖREB-Auszug als Zahl, sondern im Bau- und Zonenreglement der Gemeinde, das der Zone Ihres Grundstücks zugeordnet ist. Der Weg ist also zweistufig:

Manche Kantone verwenden statt der AZ eine Baumassenziffer, eine Überbauungsziffer oder die Bruttogeschossfläche (BGF/IBUS). Die Bezeichnung allein sagt wenig — entscheidend ist die Definition im Reglement.

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