ÖREB-Kataster: öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen, erklärt und nach Gemeinde
Der ÖREB-Kataster erfasst die öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen einer Parzelle — jene, die nicht im Grundbuch stehen. Dieser unabhängige Leitfaden erklärt den ÖREB-Kataster, bündelt den amtlichen Zugang kantonsweise und fasst pro Gemeinde die Themen zusammen, für die öffentliche Daten vorliegen.
«Der Inhalt des ÖREB-Katasters wird als bekannt vorausgesetzt.»
Amtlicher ÖREB-Auszug — allgemeine Information
Der amtliche Auszug zitiert die Gesetze, erklärt sie aber nicht; er «begründet keine Rechte», und der Staat übernimmt keine Haftung. Die genannten Erlasse gelten als bekannt. Wir übersetzen sie in Klartext.
Starten Sie mit Ihrer Adresse
Adresse in der Schweiz eingeben: Wir öffnen die ÖREB-Übersicht der Gemeinde (belastete Standorte, Bauzonen) und den Zugang zum amtlichen Auszug.
Sie kaufen, bauen oder begutachten? Wir leiten Ihre Anfrage an eine Fachperson weiter (Due Diligence, Sanierung, Gutachten). Anliegen beschreiben →
Notar, Bank, Verwaltung, Sanierungsbüro? Pro-Zugang & Monitoring →
Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.
Zusammenfassung pro Gemeinde von 2 ÖREB-Themen mit öffentlichen Daten (belastete Standorte, Bauzonen). Übrige Themen: amtlicher Auszug pro Parzelle.
Die wichtigsten ÖREB-Themen
- Nutzungsplanung (Bauzonen)
- Baulinien
- Lärmempfindlichkeitsstufen
- Belastete Standorte (Kataster)
- Belastete Standorte — öffentlicher Verkehr
- Belastete Standorte — Militär
- Grundwasserschutzzonen und -areale
- Waldabstandslinien
- Verkehrsnetze (Strasse, Bahn, Flughafen)
Die ÖREB-Beschränkungen, Thema für Thema erklärt →
Gemeinden mit den meisten belasteten Standorten →
ÖREB-Zugang nach Kanton
Eine Parzelle prüfen? Beschreiben Sie Ihr Anliegen
Kauf, Bau, Sanierung, Gutachten: Beschreiben Sie Ihr Anliegen, wir orientieren Sie und melden uns. Kostenlos und unverbindlich.
Unabhängige, informative Zusammenfassung aus öffentlichen Daten. Für eine Parzelle ist der amtliche ÖREB-Auszug massgebend.