Planungszone: Ist mein Bauvorhaben blockiert?
Die Planungszone (Art. 27 Raumplanungsgesetz, RPG) ist eine befristete Massnahme: Die Behörde friert die Nutzung ein, während sie einen neuen Nutzungsplan erarbeitet. Nichts, was den künftigen Plan gefährden könnte, wird bewilligt.
Was das für Ihr Vorhaben bedeutet
Bau — Ihr Baugesuch kann sistiert oder abgelehnt werden, solange die Planungszone gilt — selbst wenn das aktuelle Reglement Ihr Projekt erlauben würde.
Dauer — befristet: in der Regel 5 Jahre, verlängerbar auf 8 Jahre.
Kauf — eine Parzelle in der Planungszone bedeutet Unsicherheit über die künftige Nutzung. Höchste Vorsicht; der Preis sollte dieses Risiko abbilden.
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Eine Parzelle prüfen? Beschreiben Sie Ihr Anliegen
Kauf, Bau, Sanierung, Gutachten: Beschreiben Sie Ihr Anliegen, wir orientieren Sie und melden uns. Kostenlos und unverbindlich.
Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.
Alle ÖREB-Themen
- Bauzone: ist meine Parzelle baubar?
- Wie viel darf ich bauen? (Ausnützungsziffer)
- Bauen ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaft)
- Flughafen-Sicherheitszone
- Lärmempfindlichkeitsstufe
- Waldabstand
- Grundwasserschutzzone (S1/S2/S3)
- Baulinie
- Belasteter Standort (KbS)
Unabhängige, informative Zusammenfassung aus öffentlichen Daten. Für eine Parzelle ist der amtliche ÖREB-Auszug massgebend.