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Lärmempfindlichkeitsstufe (ES I bis IV): Darf ich bauen, und unter welchen Bedingungen?

Die Lärmempfindlichkeitsstufe (ES) wird jeder Nutzungszone zugewiesen und legt die einzuhaltenden Lärm-Grenzwerte fest (Lärmschutz-Verordnung LSV). Je tiefer die Stufe, desto stärker geschützt die Zone.

Die vier Stufen

Was das für Ihr Vorhaben bedeutet

Kauf — eine Parzelle in ES III/IV nahe einer Strasse oder Bahn kann lärmbelastet sein; prüfen Sie, ob die Grenzwerte überschritten sind.

Wohnbau — bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte kann die Baubewilligung Massnahmen verlangen (Schallschutz, Raumanordnung) oder empfindliche Räume an belasteten Fassaden ausschliessen (Art. 22 und 31 LSV).

Finanzierung — starke Lärmbelastung beeinflusst Miet- und Wiederverkaufswert; Banken berücksichtigen dies.

Was bedeuten die Empfindlichkeitsstufen ES I bis ES IV?

Die Lärmschutz-Verordnung ordnet jeder Nutzungszone eine Empfindlichkeitsstufe zu. Sie bestimmt, wie viel Lärm dort zulässig ist — und damit, wie stark ein Neubau gegen Lärm geschützt werden muss.

Je höher die Stufe, desto mehr Lärm ist zulässig — und desto anspruchsvoller wird Wohnnutzung an dieser Lage.

Wo finde ich die Empfindlichkeitsstufe meines Grundstücks?

Die Stufe ist ein ÖREB-Thema und steht im amtlichen ÖREB-Auszug des Grundstücks, mit dem prozentualen Anteil, falls mehrere Stufen dasselbe Grundstück betreffen. Sie ist der zuverlässigste Hinweis darauf, ob für ein Wohnprojekt verstärkter Schallschutz oder ein Lärmgutachten nötig wird.

Betrifft diese Beschränkung Ihre Parzelle?
Adresse eingeben und prüfen →

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