Belasteter Standort im Kataster (KbS): Muss ich sanieren, und wer zahlt?
Der Kataster der belasteten Standorte (KbS) erfasst potenziell belastete Grundstücke (Altablagerungen, Industrieareale, Schiessanlagen…). Ein Eintrag bedeutet keine Gefahr: die Altlasten-Verordnung (AltlV) unterscheidet drei Fälle.
Die drei Kategorien
- Weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig — eingetragen, aber unproblematisch.
- Überwachungsbedürftig — unter Beobachtung, ohne Handlungspflicht.
- Sanierungsbedürftig (Altlast) — erwiesene Belastung, Sanierung nötig.
Was das für Ihr Vorhaben bedeutet
Kauf — der Eintrag ist offenzulegen. Ein sanierungsbedürftiger Standort kann hohe Kosten verursachen; verlangen Sie bestehende Untersuchungen.
Bau — Bauen auf belastetem Standort braucht eine Bewilligung (Art. 3 AltlV) und kann Untersuchungen/Sanierung auslösen.
Finanzierung — Banken prüfen die Altlast. Verursacherprinzip, aber der Eigentümer kann subsidiär belangt werden.
Ausführlich in unserem Register: Finden Sie Ihre belastete Parzelle.
Adresse eingeben und prüfen →
Eine Parzelle prüfen? Beschreiben Sie Ihr Anliegen
Kauf, Bau, Sanierung, Gutachten: Beschreiben Sie Ihr Anliegen, wir orientieren Sie und melden uns. Kostenlos und unverbindlich.
Der beglaubigte Auszug pro Parzelle stammt vom amtlichen Kataster (massgebend). Gratis auf den kantonalen Geoportalen.
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Unabhängige, informative Zusammenfassung aus öffentlichen Daten. Für eine Parzelle ist der amtliche ÖREB-Auszug massgebend.