Grundwasserschutzzone (S1, S2, S3): Was darf ich auf meinem Grundstück?
Rund um Trinkwasserfassungen definiert das Gewässerschutzgesetz (GSchG) Schutzzonen mit zunehmenden Einschränkungen. Sie stehen im ÖREB-Auszug der Parzelle.
Die drei Zonen
- S1 (Fassungsbereich) — unmittelbare Umgebung. Praktisch keine Aktivität.
- S2 (engere Schutzzone) — Bauen in der Regel verboten, tiefe Aushübe untersagt.
- S3 (weitere Schutzzone) — Bauen unter Auflagen möglich: keine Schadstoff-Versickerung, Erdwärmesonden oft verboten.
Was das für Ihr Vorhaben bedeutet
Bau — in S2 meist Ablehnung; in S3 machbar, aber Ihre Erdsonden-Wärmepumpe kann verboten sein.
Kauf — eine S-Zone schränkt dauerhaft ein, was Sie bauen und installieren können.
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Alle ÖREB-Themen
- Bauzone: ist meine Parzelle baubar?
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